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Fassungslosigkeit über geplante Verordnung zum Geschlechtseintrag: Rückschritt statt Fortschritt!

Trans Personen im Fokus der Regierung

Die queere Community und auch der  Lesben- und Schwulenverband LSVD+) zeigt sich fassungslos über den Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes. Was als Schritt zur Entbürokratisierung und Entpathologisierung gedacht war, droht nun an überflüssigen Hürden und diskriminierenden Restriktionen zu scheitern.


Bürokratie statt Selbstbestimmung


Eigentlich sollte das Gesetz über die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags im Melderecht den lang ersehnten Paradigmenwechsel bringen: weg von entwürdigenden Gutachtenpflichten, hin zu einer einfachen, selbstbestimmten Änderung des Geschlechtseintrags. Doch der nun vorgelegte Verordnungsentwurf macht genau das Gegenteil. Statt Vertrauen in die Entscheidung der betroffenen Personen zu setzen, werden neue bürokratische Hürden eingeführt.


Misstrauen und Diskriminierung werden zementiert


Besonders erschreckend: Die Verordnung sieht vor, dass Standesämter in Zweifelsfällen weitere Nachweise verlangen oder sogar das Verfahren aussetzen können. Damit wird trans, inter und nicht-binären Menschen erneut unterstellt, ihre Geschlechtsidentität sei „nicht glaubwürdig“ – ein Rückfall in Zeiten, in denen Betroffene sich rechtfertigen und pathologisieren lassen mussten.


„Das ist ein Schlag ins Gesicht aller, die auf dieses Gesetz gehofft haben“, sagt [Name, LSVD-Sprecher*in]. „Statt Selbstbestimmung zu ermöglichen, schafft der Entwurf neue Spielräume für Willkür und Diskriminierung.“


Ein fatales Signal


In einer Zeit, in der viele europäische Länder den Weg der Selbstbestimmung bereits erfolgreich beschreiten, setzt Deutschland mit diesem Entwurf ein fatales Signal. Trans*- und intergeschlechtliche Menschen werden weiterhin als „Problemfälle“ behandelt, anstatt ihr Recht auf Identität endlich uneingeschränkt anzuerkennen.


Der LSVD fordert das Bundesinnenministerium auf, diesen Entwurf grundlegend zu überarbeiten und sich an den Grundprinzipien des Selbstbestimmungsgesetzes zu orientieren: Vertrauen statt Kontrolle, Respekt statt Misstrauen.


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